Förderung
Förderantrag vor Auftrag: die Reihenfolge, an der die meisten scheitern
Der häufigste Fehler kostet den ganzen Zuschuss – und passiert schon beim Handschlag mit dem Handwerksbetrieb.
Fördermittel für energetische Maßnahmen setzen fast immer voraus, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird. Ein unterschriebenes Angebot gilt bereits als Vorhabenbeginn. Was danach beantragt wird, wird abgelehnt – ohne Ermessen.
Was Sie unterschreiben dürfen
Zulässig sind Planungs- und Beratungsleistungen sowie Verträge mit Rücktrittsklausel für den Fall, dass die Förderung nicht bewilligt wird. Diese Klausel muss im Vertrag stehen, ein mündliches Einverständnis genügt nicht.
Reihenfolge in der Praxis
Beratung, Antrag mit Bestätigung, Bewilligung, dann Auftrag, Umsetzung und Verwendungsnachweis. Zwischen Antrag und Bewilligung liegen je nach Programm einige Wochen – diese Zeit planen wir in den Bauzeitenplan ein, statt sie abzuwarten.
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