Sechs Leistungen, die aufeinander aufbauen.
Sie können jede einzeln beauftragen. Die meisten Vorhaben beginnen mit der Beratung und enden mit dem Verwendungsnachweis – dann bleibt die Rechenbasis über alle Schritte dieselbe.
01
Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan
Wir nehmen Ihr Gebäude auf, rechnen die Energiebilanz und stellen Maßnahmen in eine Reihenfolge, die technisch und wirtschaftlich zusammenpasst. Der Sanierungsfahrplan zeigt zwei Wege: einzelne Schritte über Jahre oder die Sanierung in einem Zug. Zu jeder Maßnahme steht, was sie kostet, was sie spart und welche Förderung greift.
- Aufnahme aller Bauteile und der Anlagentechnik vor Ort
- Energiebilanz nach GEG mit Bewertung des Ist-Zustands
- Maßnahmenvergleich mit Investition, Einsparung und Amortisation
- Umsetzungshilfe als Kurzfassung für Handwerksbetriebe
Übliche Bearbeitungszeit: 3–5 Wochen
02
Fördermittel beantragen und nachweisen
Förderprogramme ändern sich häufiger als Bauteile. Wir prüfen zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens, was gilt, in welcher Reihenfolge beantragt wird und welche Nachweise später verlangt werden. Wichtigste Regel: erst der Antrag, dann der Auftrag.
- Programmauswahl für Bund, Land und Kommune
- Antragstellung inklusive Bestätigung zum Antrag
- Fristenüberwachung während der Umsetzung
- Verwendungsnachweis nach Abschluss der Arbeiten
Übliche Bearbeitungszeit: projektbegleitend
03
Energieausweise für Wohngebäude
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, je nachdem was das Gesetz für Ihr Gebäude zulässt und was Ihnen mehr bringt. Für Bedarfsausweise nehmen wir die Bauteile auf, statt mit Baujahrspauschalen zu rechnen – das Ergebnis fällt oft näher an der Wirklichkeit. Bis zum 31.12.2026 stellen wir nach dem Gebäudeenergiegesetz aus, ab dem 01.01.2027 nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.
- Wohngebäude – die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG ist darauf beschränkt
- Registriernummer beim DIBt
- Pflichtangaben für Anzeige und Notartermin
- Auf Wunsch mit Modernisierungsempfehlungen
Übliche Bearbeitungszeit: 1–2 Wochen
04
Heizlast, Wärmepumpenauslegung, hydraulischer Abgleich
Die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 ist die Grundlage für jede Wärmepumpe im Bestand. Sie beantwortet, welche Vorlauftemperatur das Gebäude braucht, welche Heizflächen zu klein sind und welche Gerätegröße passt – vor dem Kauf, nicht danach.
- Raumweise Heizlast und Gebäudeheizlast
- Prüfung der bestehenden Heizflächen
- Auslegungsdaten für den Abgleich nach Verfahren B
- Zweitmeinung zu vorliegenden Angeboten
Übliche Bearbeitungszeit: 2–3 Wochen
05
Photovoltaik, Speicher und Eigenverbrauch
Wir rechnen Ihre Dachflächen mit Verschattung und Ausrichtung durch und legen den Speicher an Ihrem Lastprofil aus, nicht an einer Faustformel. Wärmepumpe, Ladepunkt und Haushaltsstrom gehören dabei in dieselbe Rechnung.
- Ertragsprognose je Dachfläche
- Lastprofil und Eigenverbrauchsquote
- Wirtschaftlichkeit über 20 Jahre
- Herstellerneutrale Angebotsprüfung
Übliche Bearbeitungszeit: 1–2 Wochen
06
Baubegleitung und Qualitätssicherung
Zwischen Bericht und fertiger Sanierung liegt die Baustelle. Wir prüfen Angebote, sind bei den kritischen Arbeitsschritten dabei und dokumentieren so, dass der Nachweis bei der Förderstelle durchgeht.
- Angebots- und Rechnungsprüfung
- Baustellentermine an den Schnittstellen
- Luftdichtheit und Wärmebrücken im Blick
- Fotodokumentation und Nachweisunterlagen
Übliche Bearbeitungszeit: projektbegleitend
Honorar
Festpreise, keine Stundenzettel.
Sie wissen vor der Beauftragung, was am Ende auf der Rechnung steht. Wo eine Förderung Teile des Honorars übernimmt, ziehen wir sie vorher ab und weisen den Eigenanteil aus.
- Energieverbrauchsausweis, Ein- und Zweifamilienhaus
- 300 €
- Energieverbrauchsausweis, Mehrfamilienhaus
- 420 €
- Energiebedarfsausweis, Ein- und Zweifamilienhaus
- 550 €
- Energiebedarfsausweis, Mehrfamilienhaus
- 850 €
- Kurzberatung mit Vor-Ort-Check
- 420 €
- Individueller Sanierungsfahrplan, Ein- und Zweifamilienhaus
- 1.900 €
- Individueller Sanierungsfahrplan, Mehrfamilienhaus
- 2.800 €
- Fachplanung und Baubegleitung je Maßnahme
- 1.400 €
- Förderantrag und Bestätigung nach Durchführung
- 450 €
- Ingenieurleistung nach Aufwand
- 95 € / Stunde
- Registriergebühr DIBt je Ausweis
- 6,90 €
- Fahrtkosten je Kilometer
- 0,60 €
Das sind Endpreise. Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht berechnet. Beim Sanierungsfahrplan übernimmt der Bund 50 % der Beratungskosten, höchstens 650 € bei bis zu zwei Wohnungen und 850 € ab drei Wohnungen – den Antrag stellen wir vor Beginn der Beratung. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
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